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Häufig gestellte Fragen |
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Hier finden Sie die häufigsten Fragen, die unsere Leser zum Thema Gewinnspiele gestellt haben. Haben auch Sie eine Leserfrage an uns? Dann schreiben Sie uns doch eine 1. Was ist damit gemeint, wenn in den Teilnahmebedingungen steht: Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen?Eine natürliche Person ist im rechtlichen Sinne jede Privatperson, also Sie, Frau Müller, Frau Meyer, Herr Schmitz von nebenan. Nicht natürliche Personen sind hingegen solche, die als Verein, Club oder als Firma usw. auftreten. Wenn Sie sich also mit einigen Gewinnspielfreunden zusammentun und einen eigenen Club gründen, dann gelten Sie schon nicht mehr als natürliche Person und dürfen nach diesen Teilnahmebedingungen dann auch nicht mehr an diesem Gewinnspiel teilnehmen. Wenn Sie dann allerdings als Privatperson von Ihrer Hausadresse aus teilnehmen, dann sind Sie wieder eine natürliche Person. (aus: VGR 3/06) 2. Wie wählen Sie Gewinnspiele aus und was muss ich alles als Lösung auf meine Postkarte schreiben?Es handelt sich bei den Gewinnspielen, die in Vera’s Glücks-Ratgeber veröffentlicht werden, in der Tat um eine Auswahl. Das heißt: Nicht jedes Gewinnspiel, das in Deutschland veranstaltet wird, finden Sie in Vera’s Glücks-Ratgeber. Das hat auch gute Gründe. Größten Wert legen wir darauf, dass es sich um öffentlich zugängliche, überregionale, seriöse Gewinnspiele von Markenartikelfirmen handelt. Wir haben deshalb ein umfassendes und aufwändiges Recherche- und Überprüfungssystem. Dazu gehört auch ein bundesweites Netz von Mitarbeitern, die interessante und lukrative Gewinnspiele aufspüren. Diese werden dann in der Redaktion gesammelt und ausgewertet. Dabei werden dann auch die Teilnahmebedingungen überprüft: Wer darf teilnehmen? Welche Preise gibt es? Was muss getan werden? Dürfen Sie mit einer normalen Postkarte teilnehmen, um bei der Verlosung dabei zu sein, oder ist dazu eine Originalkarte erforderlich? Welche Besonderheiten müssen Sie sonst noch beachten usw.? Sollten bei diesen Überprüfungen des „Kleingedruckten“ Unklarheiten auftauchen, setzen wir uns mit dem Gewinnspiel-Veranstalter in Verbindung – oder das entsprechende Gewinnspiel wird nicht in Vera’s Glücks- Ratgeber veröffentlicht. Auf diese Weise erhalten Sie jeden Monat einen in Deutschland einmaligen Überblick über seriöse und lukrative Gewinnspiele, an denen Sie ohne weiteres teilnehmen können. Zusätzlich bekommen Sie wichtige Tipps und Tricks zum Gewinnen sowie Hintergrundinformationen zum Thema „Gewinnspiele“. Daraus ergibt sich für Sie jeden Monat ein vollständiges „Gewinnspiel-Informationspaket.“ (aus: VGR 3/06)
3. Wie sieht es eigentlich mit den Gewinnchancen bei Gewinnspielen mit Gewinncodes aus und ist das überhaupt legal? In letzter Zeit gibt es immer mehr Gewinnspiele mit so genannten Glückscodes (z.B. Philadelphia, Ferrero, Coca Cola etc.) Ich habe schon bei vielen dieser Aktionen mitgemacht, aber außer, dass jedes Malpro Anruf, wenn man wissen möchte, ob Außerdem möchte ich von Ihnen gerne wissen, ob denn solche Gewinnspiele legal Ja, es ist richtig, dass Sie an einem Gewinnspiel unabhängig vom Kauf des Produktes mitmachen können. Sie dürfen zur Gewinnspiel-Teilnahme nicht gezwungen werden. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Gewinnspiel von vornherein nur für einen begrenzten Teilnehmerkreis veranstaltet wird. Was nun die Sache mit den Gewinncodes angeht, so können Sie meist einen Gewinncode über eine Telefonhotline abfragen oder sich übers Internet einen Gewinncode herunterladen, wenn Sie das Produkt nicht kaufen möchten. Somit sind Sie auch nicht gezwungen ein Produkt zu kaufen und können trotzdem am Gewinnspiel teilnehmen. (aus: VGR 11/06)
4. Gibt es eine Garantie auf gewonnene Preise? - Ich habe einen Fernseher gewonnen. Als er ankam, war er aber defekt. Habe ich eine Garantie auf den Fernseher?Wenn Sie einen Fernseher gewonnen haben, ein Radio oder vielleicht ein Haushaltsgerät, dann soll es auch funktionieren. Wenn Sie beim Auspacken oder Anschließen des Gerätes feststellen, dass es kaputt oder zerbrochen ist oder nicht funktioniert, dann können Sie es selbstverständlich reklamieren. Denn auch die Gewinnspiel- Veranstalter kaufen ihre Sachpreise direkt beim Händler und haben ein Interesse daran, dass ihre Gewinne nicht nach kurzer Zeit schon defekt sind. Das heißt: Auch bei gewonnenen Gegenständen gibt es eine ganz normale Herstellergarantie. (aus: VGR 11/06)
5. Werden Briefumschläge bei Postkarten-Gewinnspielen geöffnet?Dazu können wir natürlich keine eindeutige Aussage machen, weil das die Gewinnspielveranstalter unterschiedlich handhaben. Häufig werden die Briefe geöffnet und die im Brief enthaltene Postkarte in die Verlosung gegeben. Doch garantieren kann das keiner. Es bleibt immer ein gewisses Risiko, das dann nur der verschlossene Umschlag an der Verlosung teilnimmt und die tolle Karte ungesehen bleibt. Doch die Erfahrungsberichte unserer Gewinner zeigen, dass die Teilnahme mit Sammelumschlägen auch sehr erfolgreich ist. Da das Prinzip das gleiche ist, kann ich mir vorstellen, dass auch besonders gestaltete Postkarten aus dem Umschlag genommen werden und in den Lostopf kommen. (aus: VGR 6/06)
6. Muss ich mich bei einer Gewinnübergabe ausweisen, damit ich den Gewinn ausgehändigt bekomme?Das ist eine nicht pauschal zu beantwortende Frage: Bei einer Preisverleihung, bei der es zum Beispiel um ein Fahrrad geht, wird der Gewinnspielveranstalter sich wahrscheinlich nicht den Ausweis des Gewinners zeigen lassen. Meist werden Sie als Gewinner vor einer Preisverleihung noch persönlich angerufen, um Details zu besprechen, sodass zur Preisverleihung selbst kein Ausweis mehr notwendig ist. Anders sieht es dann schon bei sehr viel wertvolleren Gewinnen aus. Sobald es um ein Auto, ein wertvolles Motorrad, ein Haus oder eine Traumreise geht, sollten Sie zur Preisverleihung auf jeden Fall Ihren Personalausweis mitnehmen. Wenn in den Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels steht, dass der Gewinn nicht übertragbar ist, dann können Sie sicher sein, dass Ihre Personalien mit denen verglichen werden, die auf der Gewinnerpostkarte stehen. (aus: VGR 6/06)
7. Kann ich an Telefon-Gewinnspielen auch mehrfach teilnehmen?Grundsätzlich können Sie auch an Telefon-Gewinnspielen sooft teilnehmen, wie Sie möchten. Anders sieht es aus, wenn in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass zum Beispiel jeder Haushalt nur einmal teilnehmen darf. Im Ansagetext des Telefon-Gewinnspiels wird dies meist extra noch einmal gesagt. Wenn das nicht der Fall ist, dann können Sie durchaus öfter bei einem Gewinnspiel anrufen. Sie sollten dann nur nicht die Kosten aus den Augen verlieren. Oft kostet ein Anruf 0,49 €. Doch es gibt auch Gewinnspiele, die pro Minute 0,49 € kosten. Das kann teuer werden. Bei Telefon-Gewinnspielen, die Sie in Vera’s Glücks-Ratgeber finden, weisen wir Sie extra daraufhin, wenn Sie an einem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen dürfen. Sicher haben Sie in Vera’s Glücks-Ratgeber auch schon Hinweise gelesen wie: „Mehrfacheinsendungen werden nur einmal berücksichtigt“ oder „Mehrfacheinsendungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen.“Sobald das auch für ein Telefon-Gewinnspiel zutrifft, finden Sie dort ebenfalls einen Vermerk. In diesen Fällen ist eine Mehrfachteilnahme rausgeschmissenes Geld, ja, es kann sogar passieren, dass Sie disqualifiziert werden. Um das nicht zu riskieren, sollten Sie immer alle Teilnahmebedingungen erfüllen. (aus: 6/06 VGR)
8. Was ist mit Gewinnspielen, bei denen man täglich gewinnen kann?Normalerweise ist es so, dass bei Gewinnspielen, bei denen Sie täglich gewinnen können, auch täglich die Gewinner ermittelt werden. Manchmal wird es jedoch etwas anders gehandhabt und die Gewinner werden einmal pro Woche ermittelt. Sie müssen immer bedenken, dass es für Sie als Gewinnspielteilnehmer ein Anreiz sein soll, möglichst oft an dem ausgeschriebenen Gewinnspiel teilzunehmen. Ihre Chancen zu gewinnen, erhöhen sich dadurch natürlich um ein Vielfaches. Häufig sind es nämlich Telefongewinnspiele, bei denen täglich Preise verlost werden. Da Sie bei Telefongewinnspielen aber keine kreativen Ideen einbringen können, nehmen eingefleischte Postkartenbastler nicht so häufig an diesen Gewinnspielen teil. Das wiederum erhöht Ihre Gewinnchance! Auch Menschen, die nicht so gut über Gewinnspiele informiert sind, wie Sie als Leserinnen und Leser von Vera’s Glücks-Ratgeber, nehmen an solchen Gewinnspielen häufig nur einmal teil, weil Sie der Meinung sind, mit einem Anruf gleich mehrfach bei der Verlosung dabei zu sein. Ein weiterer Vorteil bei Gewinnspielen mit täglicher Verlosung: Die Gewinnbenachrichtigung trifft schneller bei Ihnen ein, als normalerweise bei Gewinnspielen üblich ist. Häufig haben wir es schon erlebt, dass Leser von Vera’s Glücks-Ratgeber und Gewinnen! uns berichteten, dass sie nach Monaten erst eine Gewinnbenachrichtigung im Briefkasten liegen hatten und sich schon gar nicht mehr an das Gewinnspiel erinnern konnten. Das ist bei Gewinnspielen anders, bei denen täglich ein Gewinner ermittelt wird. Denn Sie sollen animiert werden, möglichst häufig teilzunehmen, und das geht nur, wenn Sie auch wissen, dass Sie gewonnen haben. Nutzen Sie diese guten Gelegenheiten, denn die Gewinnchancen stehen gut! (aus: VGR 8/06)
9. Wie erfahre ich, ob die angebotenen Tauschangebote aus der Leser-Preisbörse schon vergeben sind oder mein abgegebenes Gebot eine Chance auf Erfolg hat?Bisher ist es immer so gewesen, dass die Anbieter eines Preises in der Leser-Preisebörse selbst entschieden haben, ob sie die anderen Bewerber darüber informieren, dass der angebotene Preis vergeben ist oder ob sie sich gar nicht bei den anderen Bewerbern gemeldet haben. So manch ein Bewerber hat deshalb lange gehofft und gewartet, ob sein Gebot vielleicht gewonnen hat. Doch es ist durchaus verständlich, dass es sich zum Beispiel bei Eintrittskarten für den Europapark in Rust nicht lohnt, mehrere Leser anzurufen, um diesen mitzuteilen, dass die Karten bereits vergeben sind. Dann zahlt der Anbieter garantiert drauf. Deshalb haben wir uns von der Redaktion überlegt, dass die Leser, die etwas in der Leser- Preisebörse anbieten, sich bei uns in der Redaktion melden sollten, um uns mitzuteilen, ob das Tausch-Angebot vergeben ist und wer der Glückliche ist, der es bekommen hat. Dann können wir allen anderen Lesern in der danach erscheinenden Ausgabe von Vera’s Glücks-Ratgeber mitteilen, ob das Tausch-Angebot vergeben ist und wer den Zuschlag bekommen hat. Also: Wenn Sie einen Gewinn in der Leser-Preisebörse anbieten und diesen Preis an einen interessierten Leser von Vera’s Glücks- Ratgeber vergeben, dann informieren Sie uns bitte kurz per Anruf oder mit einer einfachen Postkarte darüber. (aus: VGR 11/06)
10. Früher gabe es auch Telefongewinnspiele, bei denen man nur 12 Cent bezahlen musste. Warum nehmen Sie diese Gewinnspiele hier nicht mehr auf?<span style="font-size: 12pt; font-family: 'Times New Roman'"> </span> <span style="font-weight: normal">Früher haben wir regelmäßig billige Vorwahlen für Sie in Vera’s Glücks-Ratgeber veröffentlicht, damit Sie billig telefonieren konnten und weil auch einige Gewinnspielveranstalter ganz normale Telefonnummern für ihre Gewinnspiele genutzt haben. <span style="font-weight: normal">Heute sieht die Sache allerdings etwas anders aus. Denn erstens bekommen Sie von den Telefongesellschaften billige Tarife zum Telefonieren angeboten und zum anderen gibt es kaum noch Gewinnspielveranstalter, die ein Telefongewinnspiel mit einer „normalen“ Telefonnummer veröffentlichen. Dennoch gibt es heute wie auch damals Unterschiede. Früher gab es Telefonnummern, die in der Tat 12 Cent gekostet haben. Doch damals wurde meist im Minutentakt abgerechnet. Ein Gewinnspiel, bei dem Sie 1 Minute und 10 Sekunden telefoniert haben, hat Sie dann 24 Cent gekostet. Wenn das Telefonat noch etwas länger ging, dann mussten Sie immer mehr draufrechnen. Also sind Sie auch damals schon auf Ihre Telefonkosten gekommen. Es war irgendwie vom Gewinnspielveranstalter nur etwas besser verpackt.</span> <span style="font-weight: normal"> Heute sind die meisten Telefonnummern mit 50 Cent pro Anruf angesetzt, egal, wie lange das Gespräch dauert, Sie zahlen immer nur 50 Cent, und das ist nicht zu teuer. Denn überlegen Sie doch mal, was die Teilnahme an einem Gewinnspiel per Postkarte kostet. Sie besorgen sich eine Postkarte, für die Sie Geld bezahlen müssen. Dann nutzen Sie vielleicht Sticker, Aufkleber, bunte Stifte oder andere Mittel, um die Postkarte zu gestalten, und alles kostet Geld. Zum guten Schluss müssen Sie auch noch eine Briefmarke mit 45 Cent auf die Postkarte kleben und Ihr Kunstwerk dann in den Briefkasten werfen. Das kostet alles Geld und Zeit. Umgerechnet ist ein Telefongewinnspiel, bei dem Sie pro Anruf 50 Cent bezahlen müssen, gar nicht so teuer. Die Zeit und der Aufwand für Sie ist nur geringer, deshalb kommt Ihnen die Teilnahme an diesen Telefongewinnspielen einfach nur so teuer vor. <span style="font-weight: normal">Deshalb möchte ich Ihnen noch einen kleinen Tipp geben: Die meisten Menschen schauen nur auf den Betrag von 50 Cent, den sie für einen einzigen Anruf bezahlen müssen, und finden das viel zu teuer. Die Folge daraus ist, dass wesentlich weniger Menschen an Telefongewinnspielen teilnehmen, die „so teuer“ sind. Und wissen Sie was, damit steigen IHRE Gewinnchancen! Ja, überlegen Sie bitte einmal, früher hat jeder mal schnell bei einem Telefongewinnspiel teilgenommen, weil es ja vermeintlich nur 12 Cent gekostet hat. Also waren viel mehr Anrufe auf den Anrufbeantwortern. Heute überlegt man sich die Teilnahme. Die Chance sollten Sie nutzen, wenn Sie gerne an Telefongewinnspielen teilnehmen.</span> (aus: VGR 10/07)
11. Hat die Weitergabe meiner Daten Einfluss auf meine Gewinnchancen? <span style="font-weight: normal">Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten durch die Teilnahme an Gewinnspielen an Dritte weitergegeben werden, dann können Sie dies problemlos auf Ihrer Postkarte vermerken. Und zwar ohne, dass es einen Einfluss auf Ihre Gewinnchancen hat. <span style="font-weight: normal">Dennoch möchte ich Sie und alle anderen Leser, die sich über das Vermieten von Adressen echauffieren, über die übliche, und auch gesetzlich völlig legale Vorgehensweise informieren. Hier ein kurzes Beispiel aus dem normalen Leben: Sie haben verschiedene Kataloge von Versandhäusern bei sich zu Hause liegen und überlegen sich, für die kommende Herbstsaison einen schönen Pullover zu bestellen. Sie finden im Katalog auch etwas Passendes und bestellen problemlos per Telefon oder beigelegter Bestellkarte. Wer zum ersten Mal bestellt, muss seinen Namen, seine Adresse, seine Telefonnummer und sein Geburtsdatum nennen. Dieser Aufforderung kommen auch alle nach, denn bekannte Versandhäuser sind seriös.Jetzt bestellen Sie dort einen Pullover inder Größe 40. Nach wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Pullover und sind somit in einem bestimmten Raster gespeichert. Wenn nun eine andere Firma bei Ihrem Versandhaus anfragt, ob diese Adressen zu vermieten haben, über die schon einmal Pullover in der Größe 38 bis 44 gekauft wurden, dann wird Ihre Adresse mit Sicherheit auch mit vermietet und dabei haben Sie noch nicht einmal an einem Gewinnspiel teilgenommen. Das ist gesetzlich alles völlig in Ordnung! <span style="font-weight: normal">Bei Gewinnspielen läuft es ähnlich. Gewinnspielveranstalter möchten einerseits ihre Produkte bekannt machen und verlosen deshalb interessante Preise. Mit etwas Glück und durch den Einsatz einer einzigen Postkarte inklusive Briefmarke von 45 Cent können Sie gewinnen. Zum Teil handelt es sich dabei um Gewinne, die Sie sich sonst niemals leisten könnten, zum Beispiel den Besitz einer eigenen Insel, die es vor einiger Zeit zu gewinnen gab, oder tolle Autos, wertvolle Reisen, Kreuzfahrten und vieles mehr. Damit ein Gewinnspielveranstalter diese wertvollen Preise verschenken kann, möchte er natürlich auch etwas dafür haben. Und zwar Ihren Namen, Ihre Adresse, vielleicht noch Ihre Telefonnummer oder Ihr Alter, oder Ihre Kleidergröße, oder, oder, oder ...Denn dann hat er die Möglichkeit, Ihre Adresse an Dritte zu vermieten. Das Vermieten bringt Geld ein und damit könnte der Gewinnspielveranstalter neue Gewinne kaufen, um sie dann zu verlosen. <span style="font-weight: normal">Ich hoffe, Sie verstehen, was ich Ihnen damit sagen möchte. Es ist ein Nehmen und Geben, auch bei Gewinnspielen! Sie geben Ihre Daten, akzeptieren , dass Sie mehr Werbung bekommen und haben dadurch unglaublich viele Chancen, sich Träume zu erfüllen, die nicht mehr als den Wert einer Briefmarke kosten müssen. Bedenken Sie das bitte immer, wenn Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen.</span> (aus: VGR 11/07)
12. Es kommt immer öfter vor,<span>dass im Briefmarkenfeld einer Antwortkarte der Satz steht: „Nur ausreichend frankierte Teilnahmekarten nehmen an der Verlosung teil!“ Muss ich diese Karten wirklich frankieren, um eine Teilnahmechance zu haben oder ist das nur ein Trick der Veranstalter?</span> <span style="font-weight: normal">Das Ding mit der Antwortkarte ist eigentlich ganz einfach. Über dem Anschriftenfeld des Gewinnspielveranstalters steht manchmal das Wort „Antwort“, das ist richtig. Doch das allein reicht nicht aus, um diese Karte wieder unfrankiert an den Gewinnspielveranstalter zu schicken. Wenn der Gewinnspielveranstalter das ausdrückliche Okay für eine unfrankierte Rücksendung gibt, dann steht im Briefmarkenfeld der Vermerk: „Frankieren, falls Marke zur Hand.“ oder „Porto bezahlt Empfänger“. Nur dann ist es wirklich in Ordnung, wenn Sie keine Briefmarke auf Ihre Antwortkarte kleben. <span style="font-weight: normal">Sobald im Briefmarkenfeld oder an einer anderen Stelle auf der Antwortkarte ein Vermerk steht, wie: „Nur ausreichend frankierte Karten nehmen teil“, ist dies eine offizielle Teilnahmebedingung und Sie sollten unbedingt eine Briefmarke auf diese Antwortkarte kleben. Sonst kann es passieren, dass Ihre Einsendung einfach aussortiert wird und Sie nehmen NICHT ! am Gewinnspiel teil! Fazit: Riskieren Sie wegen 45 Cent nicht den Ausschluss Ihrer Teilnahmekarte vom Gewinnspiel!</span> (aus: VGR 3/08) <span style="font-size: 12pt; font-family: 'Times New Roman'; color: windowtext; font-style: normal"> </span> |
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